PARKORDNUNG

PARKORDNUNG FÜR BESUCHER DES MOVIE PARK GERMANY

Herzlich willkommen im Movie Park Germany! Die ganze Welt der großen Filme öffnet sich Ihnen für einen unvergesslichen Tag. Hier können Sie das einmalige Flair von Hollywood gemeinsam mit Freunden und Ihrer Familie erleben. Das heißt Entdecken, Staunen, pure Action oder einfach Genießen.

Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unsere Parkordnung darstellen und zu deren Einhaltung Sie sich mit Betreten des Movie Park Germany verpflichten, genau zu beachten, um dadurch Missstimmigkeiten auszuschließen.

!AUFGRUND DER AKTUELLEN EREIGNISSE!

 

S.1 GÄSTEVERANTWORTUNG

Auch wenn wir uns an die vorgegebenen Vorschriften halten, erwarten und schätzen wir von unseren Gästen ein gutes Urteilsvermögen und verantwortungsbewusstes Handeln zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und Sicherheit (und derer in Ihrer Obhut). Sie müssen nicht nur für Ihre eigene Gesundheit und Sicherheit verantwortlich handeln, sondern auch für die Gesundheit und Sicherheit der Menschen in Ihrer Umgebung. 

Gäste müssen alle Vorschriften, Empfehlungen und Warnungen LESEN UND ERFÜLLEN und die Freizeiteinrichtungen und -geräte sowie die zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung ordnungsgemäß nutzen. Gäste, die sich nicht daran halten, können ohne jegliche Rückerstattung ihres Eintrittstickets aus dem Park verwiesen werden. Bitte beachten Sie die spezifischen Richtlinien, die am Eingang jedes Fahrgeschäfts ausgehängt sind, sowiedie allgemeine Parkordnung, die Sie hier finden. 

Jeder Gast in unserem Park verpflichtet sich zu einem zivilen und rücksichtsvollen Umgang mit anderen Gästen und dem Parkpersonal. Bitte gehen Sie respektvoll mit den Parkeinrichtungen, den Besuchern, dem Personal, der Flora und Fauna um. 

WARNUNG!  Schätzen Sie Ihre körperlichen und emotionalen Fähigkeiten ein, BEVOR Sie "es einfach wagen". 

Fahrgeschäfte und andere Attraktionen im Park können unseren Gästen wunderbare Erinnerungen und aufregenden Spaß bereiten! Aber Vergnügungs- und Wasserbahnen können auch adrenalingeladene Aktivitäten sein, die Ihren Körper und Ihre Sinne durch rasche Beschleunigung, Geschwindigkeit, plötzliche und unvorhersehbare Bewegungen, die Ihren Körper in verschiedene Richtungen bewegen kann, erheblich beanspruchen und belasten (z.B. im Nacken und Rücken) und Ihren Herzschlag und Blutdruck beschleunigen. 

NEHMEN SIE AN KEINER FAHRT, AKTIVITÄT ODER ATTRAKTION TEIL, WENN SIE UNTER DEM EINFLUSS VON ALKOHOL, DROGEN (UNABHÄNGIG VON LEGALEN MEDIKAMENTEN ODER ILLEGALEN SUBSTANZEN) ODER ANDEREN SUBSTANZEN STEHEN, DIE IHRE GESUNDHEIT, IHRE SINNE, IHRE GEISTIGE WACHSAMKEIT, IHRE REFLEXE UND IHRE KOORDINATION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNEN. 

NEHMEN SIE NICHT AN FAHRTEN, AKTIVITÄTEN ODER ATTRAKTIONEN TEIL, WENN SIE GESUNDHEITLICHE BESCHWERDEN ODER VORERKRANKUNGEN ODER VERLETZUNGEN HABEN ODER HATTEN ODER WENN SIE ANGST HABEN, DARAN TEILZUNEHMEN, INKLUSIVE HERZ, NERVEN, MUSKELN, RÜCKEN, NACKEN, KNOCHEN, GELENKE, SEHNEN, BÄNDER, GEHIRN, AUGEN, OHREN, NEUROLOGISCHE ODER ANDERE BESCHWERDEN ODER VERLETZUNGEN, ODER WENN SIE SCHWANGER SIND (ODER SEIN KÖNNTEN) ODER IN DEN LETZTEN MONATEN OPERIERT WURDEN ODER WENN SIE SICH NOCH IMMER VON EINER KRANKHEIT, EINEM GEBRECHEN, EINEM MEDIZINISCHEN ZUSTAND, EINER BEHANDLUNG ODER EINEM VERFAHREN ERHOLEN. NUR SIE KÖNNEN FESTSTELLEN, OB SIE KÖRPERLICH UND GEISTIG GESUND GENUG SIND, UM SICHER AN EINER FAHRT ODER EINER ANDEREN AKTIVITÄT TEILNEHMEN ZU KÖNNEN, UND PRÜFEN, OB SIE DIE GRÖßEN-, GEWICHTS- UND ALTERSBESCHRÄNKUNGEN EINHALTEN. DER PARK ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR IHRE GESUNDHEIT - SIE MÜSSEN SELBST ENTSCHEIDEN, OB SIE FÜR EINE FAHRT ODER AKTIVITÄT GEEIGNET SIND.  

DENKEN SIE DARAN, DASS SIE ALLE RISIKEN JEDER AKTIVITÄT TRAGEN, AN DER SIE TEILNEHMEN MÖCHTEN. 

 

 

 1. PARKEN

Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, müssen wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.

Parkplätze, die als Behindertenparkplätze gekennzeichnet sind, dürfen nur von dem insoweit berechtigten Personenkreis unter Verwendung der entsprechenden Ausweise (Behindertenzeichen am Fahrzeug) benutzt werden. Kraftfahrzeuge, die rechtswidrig auf Behindertenparkplätzen abgestellt werden, dürfen auch dann abgeschleppt werden, wenn ein Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wird. Die Kosten der Abschleppmaßnahme sind vom Fahrzeugführer zu erstatten.

Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkraum (Parkplatz), nicht aber für die Bewachung des Fahrzeuges erhoben. Achten Sie bitte daher bei Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen.

 Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige des Movie Park Germany verursacht wurde. Etwaige Schäden müssen bei offensichtlichen Schäden vor dem Verlassen des Parkplatzes gemeldet werden, wenden Sie sich im Zweifelsfalle an den Sicherheitsdienst am Personaleingang.

 Aus Sicherheitsgründen werden die Parkplätze videoüberwacht. Die Aufzeichnung erfolgt unter Beachtung der Regelungen der DSGVO. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen unter http://www.movieparkgermany.de/datenschutzerklaerung-der-movie-park-germany-gmbh

 

 2. EINTRITTSPREISE UND EINTRITTSBEDINGUNGEN

 Das Gelände des Movie Park Germany darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nur zusammen mit einer erwachsenen Aufsichtsperson zutrittsberechtigt.

 Die Eintrittskarte für den Movie Park Germany gewährt das Recht der beliebig häufigen und unentgeltlichen Nutzung aller in Betrieb befindlichen Attraktionen des Movie Park Germany während der Parköffnungszeiten und im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung der Attraktionen. Ausgenommen von der Unentgeltlichkeit sind münzbetriebene Attraktionen, Geschicklichkeitsspiele, sowie solche Attraktionen, die üblicherweise separat bezahlt werden müssen, wie etwa die Bungee-Sprunganlage, der interaktive Shooter Secrets of St. Elmo oder die Horrorhäuser während unseres Halloween Horror Festivals. Mit Verlassen unseres Geländes erlischt die Berechtigung. Ein Wiedereintritt am selben Tag ist nur mit gültigem Handstempel möglich. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Parkgelände verweigert werden.

 Sollten einzelne Attraktionen wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. starker Wind, behinderte Sicht, Gewitter) nicht nutzbar sein bzw. nicht stattfinden, besteht für den Besucher kein Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückerstattung des Eintrittspreises. Dies gilt auch für den Fall, dass neue Attraktionen noch nicht fertig gestellt wurden bzw. einzelne Attraktionen umgebaut werden müssen.

 

 3. ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

  •  Das Mitbringen anderer Haustiere ist nicht gestattet. Bitte lassen Sie keine Tiere im Fahrzeug zurück!
  • Die Benutzung unserer Fahrgeschäfte erfordert unbedingt festes Schuhwerk sowie robuste Kleidung, da einige Attraktionen mit Wasser betrieben werden (siehe Punkt 6. Haftungsbeschränkungen). Das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen ist im Parkgelände erforderlich.
  • Das Rauchen ist in den Gebäuden und insbesondere in den Fahrattraktionen nicht gestattet. Dies gilt auch in den Anstellbereichen und Restaurants sowie weiteren entsprechend gekennzeichneten Bereichen im Park. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Das Entfachen von Feuer und das Entzünden von Feuerwerkskörpern o.ä. und das Grillen sind auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Besucher dürfen nur die für sie vorgesehenen Wege benutzen und ihre Notdurft nur in den gekennzeichneten Sanitäranlagen verrichten.
  • Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringen, Feuerwerkskörper, Laserpointer etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet, ebenso wenig das Tragen, Verwenden und Mitsichführen von rassistischen, fremdenfeindlichen, verfassungsfeindlichen, jedwede Art diskriminierenden oder Gewalt verherrlichenden Gegenständen sowie entsprechendes Verhalten jeder Art.
  • Den Anordnungen des Parkpersonals, insbesondere bei Benutzung der einzelnen Fahrgeschäfte, ist im eigenen Interesse stets Folge zu leisten.
  •  Schwangeren Frauen wird zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit des ungeborenen Kindes nahegelegt, auf die Benutzung der Fahrgeschäfte zu verzichten.
  • Das mutwillige Lärmen und der Betrieb von Musikgeräten, Hupen, Megaphonen etc.  sind untersagt.
  • Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Offensichtlich alkoholisierte Personen oder Personen, die unter Drogeneinfluss stehen, sind von der Benutzung der Fahrattraktionen ausgeschlossen, und können entschädigungslos vom Parkgelände verwiesen werden. Insoweit nimmt Movie Park Germany das Hausrecht (siehe Punkt 12) in Anspruch.
  • Aus Gründen der Sicherheit für alle Gäste ist die Benutzung von mitgebrachten Skateboards, Inlineskates und Rollern jeglicher Art auf dem Parkgelände nicht gestattet. Ebenso unzulässig ist das Mitbringen sperriger und besonders großer Gegenstände, wie z.B. große Koffer sowie das Mitbringen und der Betrieb von Drohnen.

Aus Sicherheitsgründen werden Bereiche unseres Parkgeländes und einige unserer Attraktionen videoüberwacht. Die einzelnen Attraktionen sind vor Betreten der Anlage entsprechend gekennzeichnet. Die Aufzeichnungen erfolgen unter Beachtung der Regelungen der DSGVO. Nähere Angaben sowie den Hinweis auf Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen unter http://www.movieparkgermany.de/datenschutzerklaerung-der-movie-park-germany-gmbh

Jeder Gast, der den Movie-Park Germany betreten möchte, stimmt im eigenen Sicherheitsinteresse freiwillig und ausdrücklich einer möglichen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst des Parks zu. Diese Kontrollen dienen dazu festzustellen, ob einzelnen Personen aufgrund von mitgeführten verbotenen oder gefährlichen Gegenständen oder aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum für sich und andere eine Gefahr darstellen. Diese Zustimmung umfasst die Durchsuchung von Kleidung und mitgeführten Behältnissen.

 

4. BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN UND ATTRAKTIONEN IM PARK

 Die in Betrieb befindlichen Einrichtungen im Movie Park Germany stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Diese besonderen Benutzungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen, die an den einzelnen Einrichtungen durch besonderen Aushang in Text oder Bild etc. ausgewiesen sind, sind von allen Benutzern vor Benutzung der jeweiligen Einrichtung zu lesen und stets zu beachten. Darüber hinaus sind die besonderen Anweisungen des Bedienungspersonals stets zu beachten.

Für manche Fahrgeschäfte gelten besondere Vorschriften bezüglich der notwendigen Größe, des erforderlichen Alters und der körperlichen Verfassung des Benutzers. Diese Regeln wurden uns von den Behörden und vom TÜV vorgegeben und gelten insbesondere auch für Gäste mit Behinderungen. Bitte beachten Sie, dass sämtliche  Gäste, auch wenn sie zwar diese grundsätzlichen Anforderungen erfüllen, trotzdem  noch eigenverantwortlich entscheiden müssen, ob die Attraktion für sie individuell geeignet ist. Das Bedienpersonal ist berechtigt, einzelne Personen (z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus oder körperlicher oder geistiger Einschränkungen) von der Nutzung einzelner Einrichtungen zum Schutz ihrer Gesundheit und zu ihrer eigenen Sicherheit entschädigungslos auszuschließen. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich Ihrer eigenen Sicherheit.

 Um wartende Gäste nicht zu benachteiligen, sind die Attraktionen nach jeder Benutzung zu verlassen und vom Eingang her wieder zu betreten.

 Sollten Sie wissentlich die Benutzungshinweise und Bedienungsanweisungen, oder die Anweisungen des Bedienungspersonals missachten, so kann das Bedienungspersonal Sie von der Benutzung der Attraktionen ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch dann, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“.

 Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsvorschriften oder durch schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Beschädigung entstehen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

 5. AUFSICHTSPFLICHT

 Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Eltern die volle Verantwortung für die hierdurch verursachten Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Wir haften nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurden oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Movie Park Germany zurückzuführen sind. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften wir nicht für unvorhersehbare und untypische Schäden.

 Für folgende Situationen bzw. Schäden übernehmen wir keine Haftung:

  •  Bei Benutzung einiger unserer Fahrgeschäfte können Sie durchnässt werden und/oder mitgeführte Gegenstände können beschädigt werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, keine Gegenstände mitzunehmen, die Wasserschäden oder sonstige Schäden erleiden könnten (z.B.: Fotoapparate, Videokameras etc.). Kleidungsstücke, die durch Wassereinwirkung unbrauchbar oder beschädigt werden, sind ebenso wie Fotoapparate, Videokameras etc. nicht ersatzfähig.
  • Für Gegenstände, die in Schließfächern des Parks zur Aufbewahrung hinterlegt werden.
  • Für verloren gegangene Gegenstände, insbesondere auch Gegenstände, die bei der Benutzung eines Fahrgeschäfts verlorengehen oder beschädigt werden, übernehmen wir keine Haftung. Es ist nicht möglich, Fahrgeschäfte zur Wiederbeschaffung anzuhalten oder auszuschalten.
  • Für an Fahrgeschäften abgelegte Gegenstände. 

Unsere Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von den in dieser Ziffer 6. genannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

  

7. SCHADENSMELDUNGEN

 Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie ohne Ihr alleiniges eigenes Verschulden zu Schaden kommen (dies beinhaltet Sach-, Personen- und sonstige Schäden), so melden Sie den Schaden bitte vor Verlassen des Parkgeländes einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, dem Gästeinformationsbüro oder aber unserer Erste-Hilfe-Station, wenn es sich um Personenschäden handelt. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

 Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine bereits vor Verlassen des Parks mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

 

8. WERBUNG UND ANBIETEN VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks, sowie auf den Flächen vor den Eingängen, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung des Movie Park Germany gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

   

9. DIEBSTAHL

Jeder Diebstahl im Park führt zur polizeilichen Anzeige durch das Parkpersonal bzw. den Sicherheitsdienst.

 

10. FILM- UND FOTOAUFNAHMEN

Ihre Foto- und Filmaufnahmen zu privaten Zwecken im Movie Park Germany sind grundsätzlich gestattet. Wenn Personen aufgenommen werden, kann jedoch die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich sein. Die Foto- und Filmaufnahmen zum Zweck der gewerblichen/kommerziellen Nutzung oder die Nutzung von Ideen und Showabläufen zu gewerblichen/kommerziellen Zwecken bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Movie Park Germany mindestens in Textform (E-Mail).

Während der Benutzung der Fahrgeschäfte ist die Verwendung von und die Aufnahmen mit Film- und Videokameras, einschließlich GoPros, aus Sicherheitsgründen (auch für private Zwecke) strengstens untersagt. Dies gilt auch für Aufnahmen mit Handys und Smartphones mit Kamerafunktion sowie vergleichbare Geräte.

Foto- und Filmaufnahmen innerhalb der Attraktionen (z.B. Horror-Häusern) sind ebenso untersagt.

Movie Park Germany ist berechtigt, die Unterlassung der Verbreitung/Veröffentlichung der nach den vorstehenden Bedingungen unerlaubt erstellten Aufnahmen zu fordern.    

 Im Movie Park Germany werden zeitweise Film- und Fotoaufnahmen bzw. Webcam-Übertragungen durch den Movie Park Germany oder Dritte für Werbung, Fernsehsendungen und sonstigen Anlässe getätigt. Die betroffenen Bereiche und Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass eventuell von Ihnen getätigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit verwendet bzw. im Rahmen der Webcam-Übertragung im Internet ausgestrahlt werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit.

 

 11. WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN/SAISONPÄSSEN - VERTRAGSSTRAFE

 Zur Verhinderung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten (umfasst auch: Rabattcoupons, Jahreskarten, Freikarten und Verzehrgutscheine jeglicher Art) und des Missbrauchs von Saisonpässen ist es dem Erwerber nicht gestattet:

  • Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Erwerber selbst gezahlten Verkaufspreis zu veräußern, dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;
  • Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Movie Park Germany gewerblich oder kommerziell zu veräußern;
  • Eintrittskarten im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder aus Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Movie Park Germany zu verwenden;
  • Eintrittskarten bei Internetauktionshäusern oder auf sonstigen Internetplattformen selbst oder durch Dritte zum Verkauf anzubieten;
  • Eintrittskarten ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Parkordnung, insbesondere diese Ziffer 11., weiterzugeben, auch soweit eine Weitergabe nach dieser Ziffer 11. nicht verboten ist;
  • Saisonpässe an Dritte weiterzugeben oder deren Missbrauch durch Dritte in sonstiger Weise schuldhaft zu ermöglichen.

Movie Park Germany ist berechtigt, von Personen, die unter Verstoß gegen diese Bestimmungen Eintrittskarten und/oder Saisonpässe weitergeben und/oder anbieten pro Verstoß eine Vertragsstrafe von EUR 100,00 zu verlangen. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Eintrittskarten und/oder Saisonpässe.

 Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verbote verlieren die betroffenen Eintrittskarten und Saisonpässe ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Besuch des Movie Park Germany. Der Movie Park Germany behält sich außerdem vor, Personen, die gegen die oben genannten Weiterverkaufsverbote verstoßen, zukünftig den Erwerb von Eintrittskarten zu verweigern und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

12. HAUSRECHT

Der Movie Park Germany ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen und ggf. ein Hausverbot (auch auf unbestimmte Zeit) zu erteilen. Wer andere Personen belästigt, die Anlagen entgegen der jeweiligen Benutzungsordnung nutzt oder Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leistet, kann vom Parkgelände verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes besteht nicht, auch nicht teilweise.

Und nun wünschen wir Ihnen einen unbeschwerten, unvergesslich schönen Tag sowie viel Vergnügen im Movie Park Germany!